Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Welche Papiere sind Pflicht?

Wenn du mit deinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, musst du immer deinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein, mitführen. Beglaubigte Kopien ersetzen diese Unterlagen dabei nicht.
Im Fall einer Polizeikontrolle kann dir ein Verwarnungsgeld von zehn Euro drohen, wenn du die originalen Papiere nicht vorzeigen kannst.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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